Welchen Sinn hat eine Dichtheitsprüfung?

  • Schmutzwasser das ins Erdreich gelangt verunreinigt schließlich auch unser Grundwasser. Dabei gilt es zu berücksichtigten das durch unser modernes Leben auch Schadstoffe wie z.B. Medikamente ins Grundwasser gelangen, die nicht oder nur sehr begrenzt durch die Natur abgebaut werden. Unser Trinkwasser wird hauptsächlich aus dem Grundwasser gewonnen. Somit haben wir alle ein unmittelbares Interesse an sauberem Grundwasser.
  • Drückendes Grundwasser kann bei undichten Leitungen in das kommunale Abwassernetz eindringen und so zu einer Zunahme des Zulaufes an der Kläranlage Ihrer Stadt / Gemeinde führen. Mit der Zunahme am Zulauf  ist ein erhöhter Aufwand verbunden der sogar zum Ausbau der Kläranlage führen kann. Daraus ergeben sich zwangsweise erhöhte Abwassergebühren
  • Undichte Rohrleitungen (Schmutz- u. Regenwasser) können langfristig zu Schäden in Vorgärten, Auffahrten oder sogar an der Bausubstanz auf Ihrem Grundstück führen

Wozu eine Dichtheitsprüfung?

  • Zur Erlangung der Einleitergenehmigung
  • Tiefbauarbeiten-, Gewährleistungs- und Neubauabnahme
  • Bewertung der Bausubstanz einer Bestandsimmobilie
  • Wiederholungsprüfung
  • Vorgabe einer Elementarschadenversicherung

Überprüfung der Leitungen gemäß gesetzlicher Anforderungen

Ob eine Abwasserleitung den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann durch verschiedene Prüfverfahren festgestellt werden:

  • Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftddruck (DR1) gemäß DIN EN 1610
  • Vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) gemäß DIN 1986-30
  • Kamerabefahrung (KA) zur optschen Inspektion gemäß DIN 1986-30

Wie?

Ausgewählte Beispiele
zur
Anwendung der Prüfverfahren

  • Neu errichtete Gebäude, nach Totalumbau oder Gebäudeentkernung

    Leitungen und Schächte sind gemäß DIN EN 1610 einer Dichtheitsprüfung (DR1 – Wasser oder Luft) sowie einer optischen Inspektion mittels Kamerabefahrung (KA) zu unterziehen. Dabei werden u. a. Richtung, Höhenlage, Verbindungen, Beschädigungen, Deformationen, Anschlüsse sowie Auskleidungen und Beschichtungen überprüft.
  • nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung)

    In der Regel ist hier eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 ausreichend.
  • Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach Reparatur mit Kurzliner

    Bei lokal begrenzten Reparaturen genügt eine Kamerabefahrung (KA), sofern zuvor keine aufwendigere Prüfung (z. B. DR1) erforderlich war. Wurde bei der Erstprüfung ein Verfahren mit höheren Anforderungen angewendet, ist dieses nach der Reparatur erneut durchzuführen.
  • Bei Überbauung vorhandener Abwasserleitungen

    Mittels Kamerabefahrung (KA) ist zu kontrollieren, ob der Rohrquerschnitt durch die Überbauung beeinträchtigt wurde.
  • Bestehende Abwasserleitungen

    In Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ist eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 (DR1) erforderlich. Außerhalb dieser Zonen sowie in Zone III genügt in der Regel eine Kamerabefahrung (KA)

Bei der Auswahl des geeigneten Prüfverfahrens helfen wir Ihnen in Absprache mit Ihrer Stadt/Gemeinde gerne weiter. Bei größeren oder mittleren Schäden liefern die Kamerabefahrungen wichtige Informationen für die Planung und Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen.

AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
neu errichtetDR1 + KAunverzüglich30 Jahre
nach Totalumbau / GebäudeentkernungDR1 + KAunverzüglich30 Jahre
nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung)DR2unverzüglich30 Jahre
bei Überbauung vorhandener LeitungenKAunverzüglich30 Jahre
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965)DR1
bis 2015bis 2045
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965)DR1bis 2020bis 2050
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965)KAbis 2015bis 2045
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965)KA
bis 2020bis 2050
alle bestehenden GEAKAkeine Fristkeine Frist
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise)DR1 + KAunverzüglich30 Jahre
nach Renovierung (z.B. Schlauchlining)DR1 + KAunverzüglich30 Jahre
nach Reparatur (z.B. Kurzlinger)DR1 oder KAunverzüglich30 Jahre

DR1: Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
DR2: vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
KA: TV-Inspektion nach DIN 1986-30

Stark vereinfachte Ansicht, Angaben ohne Gewähr!

AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWdh.- Prüfung
neu errichtetDR1 + KAunverzüglich5 Jahre
nach Totalumbau / GebäudeentkernungDR1 + KAunverzüglich5 Jahre
nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung)DR1unverzüglich5 Jahre
bei Überbauung vorhandener LeitungenDR1unverzüglich5 Jahre
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1
bis 20155 Jahre
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1bis 20205 Jahre
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1bis 20155 Jahre
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1
bis 20205 Jahre

aus Herkunftsbereichen OHNE Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV

alle bestehenden GEADR1keine Fristkeine Frist

aus Herkunftsbereichen MIT Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV

alle bestehenden GEADR120205 Jahre
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise)DR1 + KAunverzüglich5 Jahre
nach Renovierung (z.B. Schlauchlining)DR1 + KAunverzüglich5 Jahre
nach Reparatur (z.B. Kurzlinger)DR1unverzüglich5 Jahre

Tab: vor Behandlungsanlage

AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWdh.- Prüfung
neu errichtetDR1 + KAunverzüglich30 Jahre
nach Totalumbau / GebäudeentkernungDR1 + KAunverzüglich20 Jahre
nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung)DR1unverzüglich20 Jahre
bei Überbauung vorhandener LeitungenDR1unverzüglich20 Jahre
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1
bis 20155 Jahre
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)DR1bis 20205 Jahre
GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)KAbis 201510 Jahre
GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990)KA
bis 202010 Jahre

aus Herkunftsbereichen OHNE Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV

alle bestehenden GEAKAkeine Fristkeine Frist

aus Herkunftsbereichen MIT Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV

alle bestehenden GEAKA202020 oder 30 Jahre
AnwendungsfallPrüfartErstprüfterminWiederholungsprüfung
nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise)DR1 + KAunverzüglich20 Jahre
nach Renovierung (z.B. Schlauchlining)DR1 + KAunverzüglich20 Jahre
nach Reparatur (z.B. Kurzlinger)DR1 oder KAunverzüglich20 Jahre

DR1: Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
DR2: vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
KA: TV-Inspektion nach DIN 1986-30

Stark vereinfachte Ansicht, Angaben ohne Gewähr!

Schmutz- oder Mischwasserleitungen

Alle Bauwerke (Rohrleitungen, Schächte aller Art) die im Erdreich verlegt sind (alles außerhalb der Bodenplatte)
Dabei entscheidet Ihre Gemeinde/Stadt ob Sie bis zum Übergabeschacht, der Grundstücksgrenze oder sogar bis zum Straßenkanal prüfen müssen.

Regenwasser muss gem. der SüwVO Abw nicht verpflichtend geprüft werden (…)
(…) Es macht jedoch Sinn Regenwasserleitungen in Gebäudenähe oder unter Verkehrsflächen zu überprüfen um potentielle Mängel sofort beheben zu können und Schäden an der Bausubstanz abzuwenden.

Was muss und was sollte überprüft werden?

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Jeder der den geforderten
„Sachkundenachweis zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) für NRW“ vorweisen kann.
Wir erfüllen diese Forderung; Unsere Sachkundenachweis wird im Folgenden zur Einsicht als auch zum Download zur Verfügung gestellt.

Häufig fordert die Satzung von Städten und Gemeinden eine organisatorische Trennung von Prüfung und Sanierung um eine mögliche Vorteilsnahme auszuschließen. Wir begrüßen und unterstützen diese Forderung ausdrücklich Wir prüfen unabhängig und beschränken uns auf die objektive Zustandsprüfung.

Privater BEREICH

Nachweis Dichtheitsprüfung – privater Bereich

Nebenstehend stellen wir Ihnen unseren Sachkundenachweis für die Prüfung im privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

Download Sachkundenachweis
für den privaten Bereich

PDF-Version


Öffentlicher BEREICH

Nachweis Dichtheitsprüfung – öffentlicher Bereich

Nebenstehend stellen wir Ihnen unseren Sachkundenachweis für die Prüfung im öffentlichen Bereich zum Download zur Verfügung.

Download Sachkundenachweis
für den öffentlichen Bereich

PDF-Version