Welchen Sinn hat eine Dichtheitsprüfung?
- Schmutzwasser das ins Erdreich gelangt verunreinigt schließlich auch unser Grundwasser. Dabei gilt es zu berücksichtigten das durch unser modernes Leben auch Schadstoffe wie z.B. Medikamente ins Grundwasser gelangen, die nicht oder nur sehr begrenzt durch die Natur abgebaut werden. Unser Trinkwasser wird hauptsächlich aus dem Grundwasser gewonnen. Somit haben wir alle ein unmittelbares Interesse an sauberem Grundwasser.
- Drückendes Grundwasser kann bei undichten Leitungen in das kommunale Abwassernetz eindringen und so zu einer Zunahme des Zulaufes an der Kläranlage Ihrer Stadt / Gemeinde führen. Mit der Zunahme am Zulauf ist ein erhöhter Aufwand verbunden der sogar zum Ausbau der Kläranlage führen kann. Daraus ergeben sich zwangsweise erhöhte Abwassergebühren
- Undichte Rohrleitungen (Schmutz- u. Regenwasser) können langfristig zu Schäden in Vorgärten, Auffahrten oder sogar an der Bausubstanz auf Ihrem Grundstück führen
Wozu eine Dichtheitsprüfung?
- Zur Erlangung der Einleitergenehmigung
- Tiefbauarbeiten-, Gewährleistungs- und Neubauabnahme
- Bewertung der Bausubstanz einer Bestandsimmobilie
- Wiederholungsprüfung
- Vorgabe einer Elementarschadenversicherung

Überprüfung der Leitungen gemäß gesetzlicher Anforderungen
Ob eine Abwasserleitung den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann durch verschiedene Prüfverfahren festgestellt werden:
- Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftddruck (DR1) gemäß DIN EN 1610
- Vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) gemäß DIN 1986-30
- Kamerabefahrung (KA) zur optschen Inspektion gemäß DIN 1986-30
Wie?
Ausgewählte Beispiele
zur
Anwendung der Prüfverfahren
- Neu errichtete Gebäude, nach Totalumbau oder Gebäudeentkernung
Leitungen und Schächte sind gemäß DIN EN 1610 einer Dichtheitsprüfung (DR1 – Wasser oder Luft) sowie einer optischen Inspektion mittels Kamerabefahrung (KA) zu unterziehen. Dabei werden u. a. Richtung, Höhenlage, Verbindungen, Beschädigungen, Deformationen, Anschlüsse sowie Auskleidungen und Beschichtungen überprüft. - nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung)
In der Regel ist hier eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 ausreichend. - Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach Reparatur mit Kurzliner
Bei lokal begrenzten Reparaturen genügt eine Kamerabefahrung (KA), sofern zuvor keine aufwendigere Prüfung (z. B. DR1) erforderlich war. Wurde bei der Erstprüfung ein Verfahren mit höheren Anforderungen angewendet, ist dieses nach der Reparatur erneut durchzuführen. - Bei Überbauung vorhandener Abwasserleitungen
Mittels Kamerabefahrung (KA) ist zu kontrollieren, ob der Rohrquerschnitt durch die Überbauung beeinträchtigt wurde. - Bestehende Abwasserleitungen
In Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ist eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 (DR1) erforderlich. Außerhalb dieser Zonen sowie in Zone III genügt in der Regel eine Kamerabefahrung (KA)
Bei der Auswahl des geeigneten Prüfverfahrens helfen wir Ihnen in Absprache mit Ihrer Stadt/Gemeinde gerne weiter. Bei größeren oder mittleren Schäden liefern die Kamerabefahrungen wichtige Informationen für die Planung und Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen.
Häusliches Abwasser
Neu errichtet oder geänderte Anlagen
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| neu errichtet | DR1 + KA | unverzüglich | 30 Jahre |
| nach Totalumbau / Gebäudeentkernung | DR1 + KA | unverzüglich | 30 Jahre |
| nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung) | DR2 | unverzüglich | 30 Jahre |
| bei Überbauung vorhandener Leitungen | KA | unverzüglich | 30 Jahre |
Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
Wasserschutzgebiet der Schutzzone II
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965) | DR1 | bis 2015 | bis 2045 |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965) | DR1 | bis 2020 | bis 2050 |
Wasserschutzgebiet der Schutzzone III
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965) | KA | bis 2015 | bis 2045 |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1965) | KA | bis 2020 | bis 2050 |
ausserhalb Wasserschutzgebieten
| alle bestehenden GEA | KA | keine Frist | keine Frist |
Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach Sanierung
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise) | DR1 + KA | unverzüglich | 30 Jahre |
| nach Renovierung (z.B. Schlauchlining) | DR1 + KA | unverzüglich | 30 Jahre |
| nach Reparatur (z.B. Kurzlinger) | DR1 oder KA | unverzüglich | 30 Jahre |
DR1: Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
DR2: vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
KA: TV-Inspektion nach DIN 1986-30
Stark vereinfachte Ansicht, Angaben ohne Gewähr!
Industrielles- und gewerbliches Abwasser
Neu errichtet oder geänderte Anlagen
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wdh.- Prüfung |
| neu errichtet | DR1 + KA | unverzüglich | 5 Jahre |
| nach Totalumbau / Gebäudeentkernung | DR1 + KA | unverzüglich | 5 Jahre |
| nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung) | DR1 | unverzüglich | 5 Jahre |
| bei Überbauung vorhandener Leitungen | DR1 | unverzüglich | 5 Jahre |
Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
Wasserschutzgebiet der Schutzzone II
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2015 | 5 Jahre |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2020 | 5 Jahre |
Wasserschutzgebiet der Schutzzone III
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2015 | 5 Jahre |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2020 | 5 Jahre |
außerhalb Wasserschutzgebieten
aus Herkunftsbereichen OHNE Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV
| alle bestehenden GEA | DR1 | keine Frist | keine Frist |
aus Herkunftsbereichen MIT Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV
| alle bestehenden GEA | DR1 | 2020 | 5 Jahre |
Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach Sanierung
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise) | DR1 + KA | unverzüglich | 5 Jahre |
| nach Renovierung (z.B. Schlauchlining) | DR1 + KA | unverzüglich | 5 Jahre |
| nach Reparatur (z.B. Kurzlinger) | DR1 | unverzüglich | 5 Jahre |
Tab: vor Behandlungsanlage
Neu errichtet oder geänderte Anlagen
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wdh.- Prüfung |
| neu errichtet | DR1 + KA | unverzüglich | 30 Jahre |
| nach Totalumbau / Gebäudeentkernung | DR1 + KA | unverzüglich | 20 Jahre |
| nach baulichen Änderungen mit Auswirkungen auf die Entwässerungsanlage (z.B. Umbau / Erweiterung) | DR1 | unverzüglich | 20 Jahre |
| bei Überbauung vorhandener Leitungen | DR1 | unverzüglich | 20 Jahre |
Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
Wasserschutzgebiet der Schutzzone II
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2015 | 5 Jahre |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | DR1 | bis 2020 | 5 Jahre |
Wasserschutzgebiet der Schutzzone III
| GEA VOR Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | KA | bis 2015 | 10 Jahre |
| GEA NACH Stichtag gebaut (häusliches Abwasser 01.01.1990) | KA | bis 2020 | 10 Jahre |
außerhalb Wasserschutzgebieten
aus Herkunftsbereichen OHNE Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV
| alle bestehenden GEA | KA | keine Frist | keine Frist |
aus Herkunftsbereichen MIT Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV
| alle bestehenden GEA | KA | 2020 | 20 oder 30 Jahre |
Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach Sanierung
| Anwendungsfall | Prüfart | Erstprüftermin | Wiederholungsprüfung |
| nach Erneuerung (z.B. offene Bauweise) | DR1 + KA | unverzüglich | 20 Jahre |
| nach Renovierung (z.B. Schlauchlining) | DR1 + KA | unverzüglich | 20 Jahre |
| nach Reparatur (z.B. Kurzlinger) | DR1 oder KA | unverzüglich | 20 Jahre |
DR1: Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
DR2: vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
KA: TV-Inspektion nach DIN 1986-30
Stark vereinfachte Ansicht, Angaben ohne Gewähr!
Schmutz- oder Mischwasserleitungen
Alle Bauwerke (Rohrleitungen, Schächte aller Art) die im Erdreich verlegt sind (alles außerhalb der Bodenplatte)
Dabei entscheidet Ihre Gemeinde/Stadt ob Sie bis zum Übergabeschacht, der Grundstücksgrenze oder sogar bis zum Straßenkanal prüfen müssen.
Regenwasser muss gem. der SüwVO Abw nicht verpflichtend geprüft werden (…)
(…) Es macht jedoch Sinn Regenwasserleitungen in Gebäudenähe oder unter Verkehrsflächen zu überprüfen um potentielle Mängel sofort beheben zu können und Schäden an der Bausubstanz abzuwenden.
Was muss und was sollte überprüft werden?
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
Jeder der den geforderten
„Sachkundenachweis zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) für NRW“ vorweisen kann.
Wir erfüllen diese Forderung; Unsere Sachkundenachweis wird im Folgenden zur Einsicht als auch zum Download zur Verfügung gestellt.
Häufig fordert die Satzung von Städten und Gemeinden eine organisatorische Trennung von Prüfung und Sanierung um eine mögliche Vorteilsnahme auszuschließen. Wir begrüßen und unterstützen diese Forderung ausdrücklich – Wir prüfen unabhängig und beschränken uns auf die objektive Zustandsprüfung.
Privater BEREICH
Nachweis Dichtheitsprüfung – privater Bereich
Nebenstehend stellen wir Ihnen unseren Sachkundenachweis für die Prüfung im privaten Bereich zum Download zur Verfügung.
Download Sachkundenachweis
für den privaten Bereich
PDF-Version
Öffentlicher BEREICH
Nachweis Dichtheitsprüfung – öffentlicher Bereich
Nebenstehend stellen wir Ihnen unseren Sachkundenachweis für die Prüfung im öffentlichen Bereich zum Download zur Verfügung.
Download Sachkundenachweis
für den öffentlichen Bereich
PDF-Version

